Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die Kosten sind bis spätestens der genannten Frist zu begleichen.
  1. Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist.
  1. Wird die vereinbarte Mietdauer nicht voll genutzt, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Dauer zu entrichten.
  1. Beanstandungen betreffend Mietobjekt hat der Mieter innert 24 Stunden nach Wohnungsbezug anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalität samt Inventar in gutem Zustand befunden haben.
  1. Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit allen Schlüsseln und Zubehör laut Inventar wieder abzutreten.
  1. Selbstverschuldete Beschädigungen am Appartement oder dem Inventar sind vom Mieter zu tragen. Allfällige Schäden müssen unverzüglich dem Vertragsersteller gemeldet werden.
  1. Es dürfen keinerlei Gegenstände aus der Wohnung entfernt werden. Ansonsten hat der Mieter die Kosten für den Ersatz und die dazugehörenden Umtriebe zu bezahlen. Der Vermieter hat das Recht, in solchen Fällen den geforderten Betrag beim Mieter einzufordern.
  1. Für fehlende Schlüssel haftet der Mieter in dem Sinne, dass er für die gesamten Kosten aufkommen muss, was das Auswechseln der Schlösser in der Residenza Miralago betrifft.
  1. Der Mieter verpflichtet sich ferner, das Mietobjekt weder ganz, noch teilweise in Untermiete zu geben. Das heisst, die Wohnung darf nur von derjenigen Anzahl Personen bewohnt werden, die im Vertrag definiert ist. Wird diese Regelung missachtet, wird dem Mieter im Nachgang eine Rechnung gestellt.
  1. Der Mieter ist nur für die im Vertrag genannte Dauer aufenthaltsberechtigt. Ist der Schlüssel am Abreisetag nicht wie im Vertrag genannt hinterlegt, muss er mit dem Eintritt in die Wohnung einer Drittperson rechnen bzw. für allfällige Folgekosten aufkommen (Unterbringung der Folgegäste in ein Hotel, auswechseln des Schlosses, etc.).
  1. Die Verwaltung verbietet die Vermietung mit Hunden und Katzen. Missachtet der Mieter diese Bestimmung, wird er die Konsequenzen und allfällige Bussengelder welche dem Vermieter aufgrund dessen erwartet, tragen müssen.
  1. Es handelt sich um ein Nichtraucher-Appartement. Wird nach dem Aufenthalt des Mieters dessen Nichtbeachtung dieser Regelung bemerkt, werden allfällige zusätzliche Reinigungs- und Renovationskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
  1. Ein bekannter Verstoss gegen das Reglement der Verwaltung wird gemeldet. Der Mieter verpflichtet sich ab dieser Meldung, sich anhand der bekannten Vorschriften zu verhalten. Wenn der Mieter diese Vorgaben weiterhin missachtet, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter fristlos aus der Wohnung zu verweisen.

  2. Der Mieter haftet selbst für seine persönlichen Gegenstände.